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Ratgeber
SchulbücherLange Zeit gab es in vielen Bundesländern Lernmittelfreiheit, Schulbücher wurden den Kindern also unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Unterdessen müssen Eltern aber in vielen Bundesländern die Schulbücher ihrer Kinder ganz oder teilweise selbst bezahlen. In Bayern etwa wird ein so genanntes Büchergeld erhoben und die Länder Niedersachsen und Hamburg haben ein Mietsystem für Schulbücher eingeführt. Die Handhabung ist also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch werden die entsprechenden Erlasse immer wieder geändert. Zugelassen werden Schulbücher von den Kultusministerien, die den Verlagen auf Antrag entsprechende Genehmigungen erteilen. Welche Schulbücher in einer Schule eingesetzt werden, entscheidet die Gesamtkonferenz. Unabhängig vom Inhalt der Bücher gilt es jedoch darauf zu achten, dass der mit ihnen gefüllte Schulranzen 10% des Körpergewichts Ihres Kindes nicht überschreitet. Weiterführende Links:
(lekl) 17.02.2007
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