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Ratgeber
VersicherungFür Schäden, die Kinder in der Schule anrichten, haften die Eltern oder ihre Haftpflichtversicherung. Haben Kinder in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall, haftet die Schule mit ihrer Unfallversicherung oder die Krankenversicherung der Eltern. Das gilt auch für Schulfeste und andere schulische Veranstaltungen.
(lekl) 18.02.2007
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