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Schulpflicht

Seit Beginn des 19. Jahrhunderts besteht in Deutschland Schulpflicht. Für deren Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten zuständig. In den meisten Bundesländern sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden. In Berlin und Brandenburg gelten neuerdings andere Regelungen. In Berlin sind erstmals alle Kinder schulpflichtig, die bis Ende Dezember das sechste Lebensjahr vollendet haben, und in Brandenburg diejenigen, bei denen dies bis Ende September der Fall ist.

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(lekl) 18.02.2007

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