URL: http://lernklick.de/ratgeber/2/einschulungsuntersuchung/

Einschulungsuntersuchung

Jedes Kind wird vor Aufnahme in die Grundschule untersucht, ob es schulfähig ist. Zuständig dafür sind die Schulärzte der Gesundheitsämter. Zur Standarduntersuchung gehören Hör- und Sehtests, aber die Ärzte achten auch auf den Entwicklungsstand der Kinder, z. B. ihre Sprachfähigkeit. Diese Untersuchung wird als Schuleignungs- oder auch Schulreifetest bezeichnet. Abschließend beraten die Schulärzte die Eltern. Denken Sie bei der Einschulungsuntersuchung an Impfpass und Vorsorgeuntersuchungsheft.

Drei Entwicklungsbereiche werden bei der Einschulungsuntersuchung betrachtet:

  1. Die sozial-emotionale Entwicklung Ihres Kindes, dazu gehören Kontaktfreude, Konzentrationsfähigkeit, Interesse an Lernbereichen, Selbstvertrauen und die Einstellung zu Bezugspersonen.
  2. Die körperliche Entwicklung Ihres Kindes unter Berücksichtigung von motorischen Fähigkeiten, Seh- und Hörvermögen, gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch schwere Krankheiten, Größe, Gewicht, Nachahmen von Bewegungsabläufen, Stifthaltung.
  3. Die kognitive Entwicklung Ihres Kindes, dazu gehören sprachliche Entwicklung, logisches Denken, Merkfähigkeit, Umgang mit Farben, Formen und Größenunterschieden.

Mit dem Schularzt können Sie über die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes und mögliche Fördermaßnahmen sprechen. Denn die Untersuchung dient auch dazu, Störungen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln, damit Ihr Kind nicht beim Lernen beeinträchtigt wird.

Weiterführende Links:

(lekl) 17.02.2007

lernklick.de


Zurück zum Ratgeber