Jedes Kind wird vor Aufnahme in die Grundschule untersucht, ob es schulfähig ist. Zuständig dafür sind die Schulärzte der Gesundheitsämter. Zur Standarduntersuchung gehören Hör- und Sehtests, aber die Ärzte achten auch auf den Entwicklungsstand der Kinder, z. B. ihre Sprachfähigkeit. Diese Untersuchung wird als Schuleignungs- oder auch Schulreifetest bezeichnet. Abschließend beraten die Schulärzte die Eltern. Denken Sie bei der Einschulungsuntersuchung an Impfpass und Vorsorgeuntersuchungsheft.
Drei Entwicklungsbereiche werden bei der Einschulungsuntersuchung betrachtet:
Mit dem Schularzt können Sie über die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes und mögliche Fördermaßnahmen sprechen. Denn die Untersuchung dient auch dazu, Störungen möglichst früh zu erkennen und zu behandeln, damit Ihr Kind nicht beim Lernen beeinträchtigt wird.